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Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose Seit dem 27. März 2002 können Arbeitslose von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein erhalten,
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Allg II) klären ihren Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein mit ihrem Fallmanager. Mit einem solchen Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Bei erfolgreicher Vermittlung und Erfüllung der formalen Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheines durch das Arbeitsamt, wird der Vermittlungsgutschein direkt vom Arbeitsamt an den privaten Vermittler ausgezahlt. Die Arbeitsvermittlung mit den neuen Gutscheinen: Der private Arbeitsvermittler schließt mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Dieser Betrag ist seit Januar 2005 einheitlich EURO 2.000.- inkl. MwSt.. Die Vermittlungsgutscheine sind drei Monate gültig. Bei erfolgreicher Vermittlung von Gutscheininhabern wird der fällige Betrag direkt von der Arbeitsagentur an den privaten Personalvermittler gezahlt: eine erste Rate in Höhe von 1.000 Euro ab der sechsten Woche des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses, der Restbetrag wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat. So erhalten Sie einen Vermittlungsgutschein: Der Gutschein kann bei der Arbeitsagentur persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kunden-Nummer angefordert werden. Weitere Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen und den gesetzlichen Regelungen der privaten Arbeitsvermittlung gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder direkt bei Ihrer Arbeitsagentur. |